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WebLex für Webdienstleister

Swico bietet Empfehlungen und Musterklauseln zu häufig auftretenden Problemen zwischen Kunden und Internet-Dienstleistern an. Es wird empfohlen, diese Texte vor der Veröffentlichung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Musterverträge und Empfehlungen für Webagenturen

Je nach Art des anstehenden Projektes ist eine andere Vertragsart zu wählen, wobei grundsätzlich zwischen Werkverträgen (das Dienstleistungsunternehmen übernimmt die Verantwortung für die Realisierung eines bestimmten Projektes) und Aufträgen (das Dienstleistungsunternehmen unterstützt und berät den Kunden bei der Realisierung eines Projektes) zu unterscheiden ist.

Häufig kann in der Anfangsphase der Zusammenarbeit noch nicht bestimmt werden, welches Vertragsverhältnis später zur Anwendung gelangen soll. In solchen Fällen kann es Sinn machen, das Projekt in seine verschiedenen Phasen zu unterteilen  (in der Regel Konzeptphase, Realisierungsphase und Nachbearbeitungsphase) und im Auftragsverhältnis mit der Konzeptphase zu beginnen. Dies erlaubt es den Vertragspartnern, sich besser kennenzulernen und aufeinander einzustellen, bevor dann die Realisierung des Projektes – in der Regel als Werkvertrag – vereinbart wird.

Nimmt ein Internet Dienstleister an einem Evaluationsverfahren teil (Konkurrenzpräsentation), sollte eine Präsentationsvereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche regelt einerseits das Honorar, andererseits aber auch die Rechte an den geschaffenen Resultaten.

Umfang und Art der Vertragsdokumentation

Auch der Umfang eines Vertragswerks kann sehr unterschiedlich sein. Bei kleineren Projekten reicht es in der Regel aus, wenn eine vom Kunden gegengezeichnete Offerte vorliegt, während die juristischen Detailbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind.

Bei umfangreicheren Projekten dagegen ist es zu empfehlen, einen auf die konkrete Situation zugeschnittenen Projektvertrag abzuschliessen und in Anhängen die praktisch relevanten Aspekte wie den genauen Leistungsumfang, die Mitwirkungspflichten des Kunden, die Termine, das Abnahmeverfahren usw. festzulegen.

Bei einer länger dauernden Zusammenarbeit ist der Abschluss eines Rahmenvertrages ins Auge zu fassen. Ein solcher erleichtert den Vertragsabschluss betreffend einzelne Projekte, die dann jeweils in Kurzvereinbarungen festgelegt werden können.

Kontakt

Giancarlo Palmisani

Giancarlo Palmisani

Leiter Verbandsdienstleistungen / GL-Mitglied
+41 44 446 90 85
E-Mail

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