Das Schweizerische Obligationenrecht, das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz verpflichten den Arbeitgeber zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Gemeint sind Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und –krankheiten sowie zum Schutz der Gesundheit.
Gemäss EKAS-Richtlinie 6508 sind Betriebe ab einer bestimmten Grösse zu einer Dokumentation von Sicherheitssystem und -organisation verpflichtet.
Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die
Der Swico stellt interessierten ICT-Firmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Branchenlösung zur Verfügung. Diese bietet für ICT Firmen ein strukturiertes System, das mit einfachstem Handling Schritt für Schritt durch die verschiedenen Prozesse der Arbeitssicherheit führt. Die von Arbeitsinspektoren zu prüfenden gesetzlichen Systemkontrollpunkte werden in der Branchenlösung berücksichtigt und systematisch abgedeckt. Wer sich der Swico-Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anschliesst, profitiert auch automatisch vom Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit und erfüllt damit die ASA-Richtlinie 6508. Darunter fällt der Zugang zu
Jeder dieser Spezialisten erfüllt die gemäss Anhang 2 der EKAS-Richtlinie 6508 wesentlichen Aufgaben. Weitere Informationen sind über den geschützten Mitgliederbereich zugänglich.
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