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Arbeitssicherheit

Das Schweizerische Obligationenrecht, das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz verpflichten den Arbeitgeber zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Gemeint sind Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und –krankheiten sowie zum Schutz der Gesundheit.

Allgemeine Informationen

Gemäss EKAS-Richtlinie 6508 sind Betriebe ab einer bestimmten Grösse zu einer Dokumentation von Sicherheitssystem und -organisation verpflichtet.

  • Betriebe mit besonderen Gefahren ab einer Anzahl von zehn Mitarbeitenden
  • Betriebe ohne besondere Gefahren (Bürobetriebe) ab einer Mitarbeiterzahl von 50 Mitarbeitenden

Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die

  • nach der Erfahrung notwendig,
  • nach dem Stand der Technik anwendbar
  • und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Der Swico stellt interessierten ICT-Firmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Branchenlösung zur Verfügung. Diese bietet für ICT Firmen ein strukturiertes System, das mit einfachstem Handling Schritt für Schritt durch die verschiedenen Prozesse der Arbeitssicherheit führt. Die von Arbeitsinspektoren zu prüfenden gesetzlichen Systemkontrollpunkte werden in der Branchenlösung berücksichtigt und systematisch abgedeckt. Wer sich der Swico-Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anschliesst, profitiert auch automatisch vom Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit und erfüllt damit die ASA-Richtlinie 6508. Darunter fällt der Zugang zu

  • Arbeitsärzten
  • Arbeitshygienikern
  • Sicherheitsingenieuren
  • Sicherheitsfachleuten

Jeder dieser Spezialisten erfüllt die gemäss Anhang 2 der EKAS-Richtlinie 6508 wesentlichen Aufgaben. Weitere Informationen sind über den geschützten Mitgliederbereich zugänglich.

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Rechtliche Fragen zu Arbeitssicherheit?

Ivette Djonova

Ivette Djonova

Head Legal & Public Affairs
+41 44 446 90 89
E-Mail

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