Dieses Beitragsreglement legt den Jahresbeitrag der Verbandsmitglieder fest. Es bildet einen integrierenden Bestandteil der Statuten.
Gemäss dem rechtskräftigem Beschluss der Generalversammlung vom gelten folgende Ansätze:
Massgeblich für die Erhebung der Einordnungs-Ziffer sind die folgenden Listen a) und b).
Für die Erhebung des Jahresbeitrages kann die tiefere Einordnung gewählt werden.
Einordnung Anzahl Mitarbeitende
Für die Erhebung der Anzahl Mitarbeiter gilt das Stichdatum 1.1. des Beitragsjahres.
Einordnung Umsatz
Für die Erhebung des Umsatzes gilt der fakturierte Umsatz von Januar bis Dezember des Vorjahres.
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