Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen hergestellten oder importierten Geräte kostenlos zurücknehmen und fachgerecht zu entsorgen. Swico Recycling bietet diese Dienstleistung für die Bereiche ICT und Unterhaltungselektronik an.
Falls Sie bereits über ein Login verfügen, können Sie Ihre Kontrollblätter schnell und einfach online ausfüllen.
Als Konventionsunterzeichner von Swico Recycling geben Sie ein klares Bekenntnis ab, dass Ihr Unternehmen ausgediente Geräte fachgerecht entsorgen lässt und damit die Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt wahrnimmt. Hier folgen 12 Gründe, wieso sich das für Sie lohnt:
Durch die Unterzeichnung der Swico Recycling Konvention, bieten Sie als Hersteller/Importeure Ihrer Kundschaft eine ökologische, nachhaltige und umfassende Recycling-Lösung.
Rechte und Pflichten finden sich in der Konvention über Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sowie in der dazugehörigen praktischen Richtlinie. Nach dem Studium der beiden Dokumente kann die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterzeichnet an uns gesendet werden.
Durch die Unterzeichnung der Swico Recycling Konvention, bieten Sie als Hersteller/Importeure Ihrer Kundschaft eine ökologische, nachhaltige und umfassende Recycling-Lösung. Der Beitritt ist für alle Hersteller/Importeure möglich, die Geräte aus den Bereichen Büro, Informatik, Unterhaltungselektronik, Kommunikation, grafische Industrie sowie Mess- und Medizinaltechnik in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein verkaufen. Eine detaillierte Geräteliste finden Sie hier:
Da die vorgezogene Recyclinggebühr den Endkunden verrechnet wird, entstehen grundsätzlich keine Kosten. Einen Überblick über die vRG/vRB, die bei Verkauf, Miete und Leasing erhoben wird, finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Über 500 Konventionsunterzeichner – Hersteller aus dem In- und Ausland, die über 90 % des Schweizer Marktes abdecken – setzen auf Swico Recycling. Damit stellen sie sicher, dass ausgemusterte Produkte via Handel und Sammelstellen zurückgenommen und einem fachgerechten Recycling zugeführt werden.
Hersteller und Importeure erheben auf die in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein verkauften Geräte die vorgezogene Recyclinggebühr vRG (bzw. VRB, siehe Frage 18). Diese wird durch Distributoren und Händler den Endkunden weiter verrechnet.
Durch die Bezahlung der vRG ist der Endkunde berechtigt, sein ausgedientes Gerät im Fachhandel, bei Herstellern und Importeuren oder an einer Abgabestelle kostenlos abzugeben. Die Rücknahmestellen führen die Geräte einem der Swico Recyclingpartner zu. Unternehmen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können dazu den Abholauftrag online ausfüllen.
Beim Recycler werden die Geräte auseinandergenommen, schadstoffhaltige Komponenten entfernt und die übrigen Teile so zerkleinert, dass daraus die Wertstoffe zurückgewonnen werden können.
Dieser Prozess wird durch die vorgezogene Recyclinggebühr finanziert, welche die erhebenden Hersteller und Importeure vollumfänglich an Swico Recycling weiterleiten.
Swico Recycling entsorgt ausrangierte Geräte aus den Bereichen Büro, Informatik, Unterhaltungselektronik, Kommunikation, grafische Industrie sowie Mess- und Medizinaltechnik. Die genaue Geräteliste ist auf der Homepage zu finden.
Für Haushaltsgeräte ist die Stiftung Entsorgung Schweiz SENS zuständig, für Leuchten und Leuchtmittel die Stiftung Lichtrecycling Schweiz SLRS
Da die vorgezogene Recyclinggebühr den Endkunden verrechnet wird, entstehen grundsätzlich keine Kosten. Was den internen Aufwand anbelangt, so gehören dazu das einmalige Einpflegen der vRG-Tarife in das Verrechnungssystem, allfällige Anpassungen dieser Tarife und das halbjährliche Reporting der vRG-Einnahmen.
Der Beitritt ist für alle Firmen möglich, die elektrische und elektronische Geräte aus den unter Frage 4 genannten Bereichen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein herstellen oder in diese Länder importieren.
Rechte und Pflichten finden sich in der Konvention über Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sowie in der dazugehörigen praktischen Richtlinie. Nach dem Studium dieser beiden Dokumente muss die Beitrittserklärung ausgefüllt und Swico Recycling rechtsgültig unterzeichnet zugestellt werden. Die Mitglieder von Swico Recycling werden Konventionsunterzeichner genannt. Die Dokumente sind hier abrufbar. Eine Mitgliedschaft beim Verband Swico ist nicht Voraussetzung.
Nein. Während in anderen Ländern zum Teil konkurrierende Systeme bestehen, macht dies in der Schweiz keinen Sinn: Die Kleinräumigkeit des Marktes, die hohen Logistikkosten aufgrund eines sehr dichten Sammelstellennetzes sowie der Aufwand aufgrund der Mehrsprachigkeit würde eine Mehrzahl von Systemen (plus das dann notwendige Clearing zwischen den Systemen) sehr aufwendig machen.
Die VREG bestimmt, dass Hersteller und Importeure, die keine Beiträge an eine private Organisation wie Swico Recycling leisten, die zurückgenommenen Geräte auf eigene Rechnung der Entsorgung zuführen müssen. Zudem müssen sie ein Verzeichnis über die Anzahl verkaufter und zurückgenommener Geräte führen und belegen können, dass sie die zurückgenommen Geräte der Entsorgung zugeführt haben. Sie sind verpflichtet, dem Bundesamt oder den Kantonen auf Verlangen für die letzten fünf Jahre Einsicht in diese Unterlagen zu gewähren.
Alles in allem sind die Kosten eines Alleingangs deutlich höher als bei einer Mitwirkung bei Swico Recycling, sofern die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Andernfalls drohen Reputationsverluste und Sanktionen der kantonalen Behörden.
Swico Recycling erreicht eine Marktabdeckung von deutlich über 90 %. Alle grossen Firmen sind zum grössten Teil schon lange Konventionsunterzeichner oder lassen die vRG über den Grosshandel erheben. Die Liste der Konventionsunterzeichner ist öffentlich einsehbar.
Die vRG beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit nicht, da sie von über 90 % der Hersteller bzw. Importeure entrichtet wird und ein alternatives System teurer käme.
Swico Recycling empfiehlt, die vRG auf Preislisten, Offerten und Rechnungen gesondert auszuweisen oder zumindest zu erwähnen. Im Verkehr mit Endverbrauchern sind die Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) zu beachten. Diese besagt, dass die vRG im angeschriebenen Preis eingeschlossen sein muss. Mit dem zusätzlichen Aufführen der vRG (als Teil des Gesamtpreises) wird dem Konsumenten die Sicherheit gegeben, dass sich der Verkäufer auch für ein korrektes Recycling engagiert.
Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Monaten kann die vRG einmal jährlich, auf den 1. Januar oder den 1. Juni den Erfordernissen angepasst werden. Allfällige Anpassungen werden mindestens 12 Monate im Voraus angekündigt. Vorgängig haben die Konventionsunterzeichner die Möglichkeit, sich zu den vorgeschlagenen Änderungen zu äussern.
Um die diversen Recycling-Systeme zu vergleichen, darf man nicht nur die Kosten bzw. Recycling-Gebühren beachten. Es muss auch verglichen werden, welche Leistungen (Transport, Batterien, Verpackung) inbegriffen sind und was für Ziele und Anforderungen (Arbeitssicherheit, Verarbeitungstiefe und -qualität) sich die Organisation gesetzt hat.
Aus folgenden Gründen ist das Preisniveau in der Schweiz insgesamt teurer als in der EU:
Oberstes Organ von Swico Recycling ist der Swico Recycling Board, der aus Vertretern der Konventionsunterzeichner besteht und in dem alle Unternehmensgrössen, Branchen und Wertschöpfungsstufen angemessen vertreten sind.
Die Swico Recycling-Konvention kann mit sechsmonatiger Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Wenn Sie keine Geräte mehr herstellen oder importieren, hat der Austritt keine Konsequenzen.
Falls Sie weiterhin Geräte herstellen oder importieren und in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein verkaufen, müssen Sie dann die Vorgaben der VREG einnhalten.
Swico Recycling ist eine neutrale, nicht gewinnorientierte Organisation, welche vom Verband Swico gegründet und von ihm betrieben wird.
Die Mitgliedschaften beim Swico Verband und bei Swico Recycling sind unabhängig voneinander.
Swico Recycling wurde am 1. Dezember 1993 durch eine Mehrheit der Mitglieder des Verbandes Swico als freiwilliges System ins Leben gerufen. Grund dafür waren die steigenden Anforderungen der Kunden, Geräte aller Marken problemlos an einen Ort zurückgeben zu können, sowie die Erkenntnis der Importeure und Hersteller, dass ein gemeinsames System aus Effizienzgründen vorzuziehen ist.
Die Lösung trat am 1. April 1994 für die Bereiche Büroelektronik und IT in Kraft. Es beteiligten sich beim Start 36 Unternehmen. In der Zwischenzeit sind mehrere Bereiche und über 500 Unterzeichner dazugekommen:
Ja. Dies hat historische Gründe. Bei der Gründung von Swico Recycling wurde der für die Entsorgung auf den Kaufpreis erhobene Betrag als «vorgezogene Recyclinggebühr (vRG)» bezeichnet und dieser Begriff während der letzten zwei Jahrzehnte immer so verwendet. Er hat sich überall eingebürgert und ist auch bei den Herstellern und Importeuren fest verankert. Da eine Änderung in ihren IT-Systemen und auch bei Swico viel Aufwand verursachen würde, verwenden wir gegenüber ihnen diesen Begriff weiterhin. Aber an sich ist der Begriff «Gebühr» inhaltlich falsch, da Gebühren staatlich sind, Swico Recycling aber ein freiwilliges System ist. Aus diesem Grund sind den auch die Behörden in den letzten Jahren dazu übergegangen, einen anderen Begriff zu verwenden: «Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB)». Diese Definition macht insbesondere deshalb Sinn, weil es daneben noch den Begriff «Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)» gibt, der für Systeme reserviert ist, welche staatlich verordnet sind (z.B. bei den Batterien).
Ein Vernichtungszertifikat bzw. eine Vor-Ort-Anwesenheit ist wegen der Arbeitsabläufe/Sicherheit nicht vorgesehen und nicht durch die vRG gedeckt. Unsere Recyclingpartner bieten jedoch diese Dienstleistung als kostenpflichtigen Service an. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Recycler direkt.
Über 500 Konventionsunterzeichner vertrauen auf das Swico Recycling-System:
Swico Cookie Policy
Swico nutzt eigene Cookies sowie Cookies von Dritten zu Marketing-, Profilerstellungs- und Analysezwecken sowie zur erleichterten Navigation auf der Website. Bitte lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf SCHLIESSEN, um Cookies zu akzeptieren.