Als Händler sind Sie gesetzlich verpflichtet, Geräte der Art, die sie selbst im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen. Swico unterstützt Sie dabei.
Swico Recycling unterstützt Sie bei der fachgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – effizient und unkompliziert. Wie das System funktioniert und wie Sie am einfachsten vorgehen, erfahren Sie unter
In der «Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen» steht folgende Bestimmung (Art. 4):
Öffentliche Abgaben, vorgezogene Entsorgungsbeiträge, Vergünstigungen: Überwälzte öffentliche Abgaben sowie vorgezogene Entsorgungsgebühren müssen im Detailpreis inbegriffen sein.
Folglich muss der Detailhandel (Verkauf für den Privatgebrauch) in jedem Fall die vRB (vorgezogene Recyclingbeitrag) von Swico Recycling in die Verkaufspreise einschliessen. Auf die Fakturierungsart der vRB vom Importeur/Hersteller an den Handel hat dies keinen Einfluss, weil sich die PBV lediglich auf den Verkauf an Endkunden für den Privatgebrauch bezieht (B2C). Somit wird die vRB vom Importeur/Hersteller dem Handel offen fakturiert bzw. der Vermerk angebracht, dass die vRB in den Preisen für den Handel inbegriffen ist. Der Detailhandel muss für die privaten Endkonsumenten die vRB in die Verkaufspreise einschliessen, kann aber selbstverständlich erwähnen – was wünschenswert ist –, dass die vRB (oder eine vRB von CHF XX:XX) im Preis inbegriffen ist. Die entsprechenden Preise finden Sie unten unter Tarife.
Die Erwähnung der vRB ist deshalb sinnvoll, weil sie dem Kunden zeigt, dass der Händler für die korrekte Entsorgung einsteht, und sie erinnert den Konsumenten frühzeitig daran, dass er für das ordnungsgemässe Recycling bereits bezahlt hat.
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