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Gemeinden

Informieren Sie sich, ob und wo Ihre Gemeinde Elektrogeräte zum Entsorgen annimmt. Elektroschrott darf nicht mit dem Haushaltsabfall entsorgt werden.

In der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) ist festgelegt, dass Gemeinden Elektrogeräte nicht via Haushaltsabfall oder Sperrgutsentsorgung zurücknehmen dürfen. Erlaubt ist aber eine Aktion im Rahmen von periodischen Sammeltagen. 

Kontakt

Christin Huber

Christin Huber

Administration
+41 44 446 90 84
E-Mail

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