Ukrainische Jugendliche dürfen ihre Ausbildung in der Schweiz abschliessen
Das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat entschieden, dass aus der Ukraine geflüchtete Jugendliche, die in der Schweiz einen laufenden Lehrstellenvertrag haben, ihre Ausbildung hierzulande abschliessen dürfen, auch wenn der Schutzstatus S aufgehoben wird.
Das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat entschieden, dass aus der Ukraine geflüchtete Jugendliche, die in der Schweiz einen laufenden Lehrstellenvertrag haben, ihre Ausbildung hierzulande abschliessen dürfen, auch wenn der Schutzstatus S aufgehoben wird. Die Lernenden und die Lehrbetriebe müssen in diesem Fall einen Antrag an das SEM stellen, in dem sie die Fortführung des Lehrvertrages bestätigen. Es wird sowohl eine Bestätigung des Lehrbetriebes, als auch des kantonalen Berufsbildungsamtes benötig. Die geltende Ausreisefrist dürfte dann auf die Dauer der Ausbildung verlängert werden.
Dieser Entscheid schafft Gewissheit, zumal die Rekrutierung von Auszubildenden, die ihre Lehre im Sommer 2023 antreten sollen, bereits im Gange ist. Sowohl die Lehrbetriebe, als auch die Jugendlichen, haben nun die Zusicherung, dass die Lehre auch dann fortgesetzt und abgeschlossen werden kann, wenn der Bundesrat dereinst den Schutzstatus S aufhebt.