Swico lehnt das geplante Adressdienstgesetz ab
Der Bund plant eine Vereinheitlichung und Zentralisierung der Adressen der Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz, die aus Sicht von Swico die Datensicherheit gefährdet und keine Vereinfachung der administrativen Prozesse bietet.
Der Bund plant eine Vereinheitlichung und Zentralisierung der Adressen der Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz: Die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zugriffsberechtigte Dritte, wie z.B. Krankenkassen, sollen dadurch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben künftig auf die gemeldete Wohnadresse der Einwohnerinnen und Einwohner der ganzen Schweiz zugreifen können.
Was vom Bund als Vereinfachung der Prozesse und Effizienzsteigerung angepriesen wird, trifft aus Sicht von Swico keinesfalls zu:
- Die AHV-Nummer soll als identifizierendes Merkmal verwendet werden.
Behörden oder Dritte sollen unter Angabe der AHV-Versichertennummer Zugriff auf die zugehörigen Adressdaten erhalten. Die Verwendung der AHV-Nummer ist sachfremd und entschieden abzulehnen. Darüber gefährdet eine mehrfache Verwendung der AHV-Versichertennummer für unterschiedliche und nicht zusammengehörige Zwecke die Datensicherheit. - Die Konkurrenzierung privatwirtschaftlicher Angebote (wie z.B. local.ch) durch gebührenfinanzierte Angebote des Bundes ist wettbewerbsverzerrend und abzulehnen.
- Die unterschiedliche Qualität der von den Gemeinden und Kantonen zur Verfügung gestellten Datensätze oder auch die teilweise nicht einheitlich praktizierte Personenerfassung würde die effektive Nutzbarkeit beeinträchtigen. Von einer Vereinfachung administrativer Prozesse kann somit nicht die Rede sein.