Sichere Produkte und fairer Wettbewerb – aber keine Schweizer Sonderwege
Die Revision von PrSG und THG sollen den digitalen Handel wirksamer regulieren. Swico zeigt auf, wo es klare Verantwortlichkeiten und einen engen Anschluss an das EU-Recht braucht.
Swico unterstützt sowohl das Ziel der Revision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) als auch des Gesetzes über technische Handelshemmnisse (THG): Dabei geht es um sichere Produkte, einen wirksamen Vollzug im Onlinehandel und gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter. Die Revisionen müssen jedoch EU-kompatibel, verhältnismässig und rechtssicher ausgestaltet werden. Neue Schweizer Sonderregeln, Doppelspurigkeiten und unnötige Bürokratie lehnen wir ab.
Unser Grundsatz dabei: So viel Harmonisierung wie nötig, so wenig Sonderregulierung wie möglich. Die Schweiz soll den europäischen Rechtsrahmen dort nachvollziehen, wo dies Produktsicherheit, Marktzugang und fairen Wettbewerb stärkt. Sie darf aber nicht über das EU-Recht hinausgehen und damit neue technische Handelshemmnisse schaffen.
Die wichtigsten Kernaussagen zu den beiden Revisionen:
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Fairer Wettbewerb im Onlinehandel: Wer Produkte in die Schweiz verkauft, darf sich den Pflichten im Bereich Sicherheit, Information und Konformität nicht entziehen. Ausländische Direktanbieter müssen wirksam erfasst werden. Eine greifbare verantwortliche Person in der Schweiz kann sinnvoll sein, wenn keine andere erreichbar ist.
- Keine Ausdehnung des Produktebegriffs auf Software: Unkörperliche Gegenstände wie Software, Apps oder Cloud-Anwendungen gehören nicht pauschal ins Produktesicherheitsrecht. Ohne vergleichbare sektorspezifische Digitalregulierung wie in der EU würde die Schweiz einen weitreichenden Swiss Finish schaffen und erhebliche Rechtsunsicherheit auslösen.
- Klare Verantwortung statt pauschaler Haftung: Pflichten müssen der tatsächlichen Rolle in der Liefer- und Wertschöpfungskette entsprechen. Hersteller, Importeure und Händler tragen andere Verantwortung als Online-Marktplätze, Fulfillment-, Logistik-, Cloud- oder Hosting-Anbieter. Technische Dienstleister dürfen nicht für Inhalte und Produktdaten haften, die sie lediglich speichern oder übermitteln.
- Digitaler Produktepass nur europäisch anschlussfähig: Swico lehnt eine Schweizer Sonderlösung klar ab. Wir sehen im digitalen Produktepass Chancen für effiziente Nachweise, Marktüberwachung und Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll den direkten Anschluss an das EU-System suchen, bestehende Nachweise anerkennen und parallele Register, Gebühren und Schnittstellen vermeiden.
- Wirksamer Vollzug mit rechtsstaatlichen Grenzen: Mystery Shopping, Angebotssperren und betriebliche Eingriffe benötigen klare gesetzliche Voraussetzungen. Netzsperren, Betriebsschliessungen und vergleichbar schwere Massnahmen dürfen nur als klar definierte Ultima Ratio eingesetzt werden. Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse müssen geschützt bleiben.
- Abgaben und Sanktionen mit Augenmass: Eine Aufsichtsabgabe ist nur vertretbar, wenn sie risikobasiert, strikt zweckgebunden, kostendeckend und administrativ schlank ist. Umsatzabhängige Sanktionen brauchen klare Tatbestände, ein Verschuldenserfordernis, eine Bagatellklausel und angemessene Verfahrensgarantien.
Swico sagt Ja zu mehr Produktsicherheit und einem wirksamen Vollzug im digitalen Handel. Aber Sicherheit entsteht nicht durch unklare Zuständigkeiten, nationale Alleingänge und neue Bürokratie. Die beiden Revisionen müssen konsequent aufeinander abgestimmt, eng am europäischen Recht ausgerichtet und praxistauglich umgesetzt werden. So stärkt die Schweiz gleichzeitig den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, den fairen Wettbewerb und die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihres Wirtschaftsstandorts.