Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken – Teilrevision Umweltschutzgesetz
Swico hat die Gelegenheit genutzt, die über 25 Jahre Erfahrungen im Dienste des Recyclings von Elektro- und Elektronikgeräten in eine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative zur Kreislaufwirtschaft einzubringen (20.433 Pa. Iv. UREK-NR).
Für Swico ist die Reduktion der Umweltbelastung durch die eigene Branche von grundlegender Bedeutung. Wir begrüssen deshalb die Stossrichtung der Gesetzesänderung und die Verankerung des Prinzips der Kreislaufwirtschaft in das Gesetz. Derweil die umweltgerechte Entsorgung unserer Geräte und die stoffliche Wiederverwendung des Materials in der Schweiz weitgehend etabliert sind, ist die Wiederverwendung von Geräten bei Konsumentinnen und Konsumenten noch wenig verbreitet.
Zu Recht stützt sich der Gesetzgeber für alle Massnahmen ausdrücklich auf die Grundsätze der Subsidiarität, der Kooperation der Privatwirtschaft und der Verhältnismässigkeit. Besonders zu begrüssen ist die Berücksichtigung und Förderung eigenverantwortlicher Initiativen der Privatwirtschaft, zumal diese sich in Bezug auf unsere Gerätekategorien sehr bewährt haben und international als Best Practice gelten.
Bei der Konkretisierung der herstellerbezogenen Vorgaben wird der Abgleich der EU Regulierung grosse Bedeutung erlangen. Ein Swiss Finish ist in jedem Fall zu vermeiden, um die Belieferung des Schweizer Markts mit im Ausland hergestellten Produkten aufrechtzuerhalten.
Der Differenzierung zwischen Lebensdauer und Nutzungsdauer von Geräten wird in der Vorlage wenig Beachtung geschenkt. Derweil die Lebensdauer und Robustheit von Geräten in den letzten Jahren erheblich verlängert werden konnte, ist die Nutzungsdauer hauptsächlich vom Konsumentenverhalten abhängig. Die Rolle von Konsumentinnen und Konsumenten indessen findet weder begrifflich noch regulatorisch Eingang in die Überlegungen.
Verankerung der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft
Wir teilen das Grundverständnis und die vorgeschlagenen Arbeitsdefinitionen von Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft und legen besonderes Gewicht auf die Aussage, dass Massnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft kein Selbstzweck sind. So kann die Aufbereitung von Geräten zur Wiederverwendung in der Schweiz einen ökologischen Mehrwert bringen, weil die umweltgerechte Entsorgung (End of Lifecycle) hierzulande sehr umfassend organisiert ist unter strengsten ökologischen Bedingungen stattfindet. Die Rücknahme der Swico Gerätekategorien erreicht einen konstant hohen Wert von 95%. Werden die Geräte jedoch in Länder exportiert, die keine angemessene ökologische Entsorgung oder stoffliche Rückgewinnung garantieren, wirkt sich dies negativ auf die Ökobilanz aus. Die Rahmenbedingungen für die Wiederverwendung der Geräte sind somit fallweise und differenziert zu betrachten.
Wiederverwendung oder Entsorgung?
Wir begrüssen die Erweiterung des Begriffs Entsorgung um die einzelnen Schritte zur Wiederaufbereitung und –Verwendung. Von einer Priorisierung würden wir aus dem besagten Grund absehen, dass die Ökobilanz der Wiederverwendung für elektrische und elektronische Geräte wesentlich von der Entsorgung am Ende der Lebensdauer (End of Lifecycle) abhängt.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass viele Hersteller eigene Programme zur Rücknahme und Wiederaufbereitung von eigenen Produkten anbieten, diese jedoch nicht unter die Bestimmungen des Abfallrechts fallen dürften.
Onlinehandel
Dem Grundsatz nach begrüssen wir die Aufnahme von ausländischen Online-Versandunternehmen in den Kreis der Gebührenpflichtigen sowie die Informationspflicht von Plattformdiensten, jedoch spielendiese im Bereich der Swico Gerätekategorien eine untergeordnete Rolle spielen. Swico erfreut sich einer ausserordentlich hohen Solidarität von Herstellern, Importeuren und Händlern zu unserem Recycling-System, und Trittbrettfahrer prägen nicht die Diskussion
Ressourcenschonende Gestaltung von Produkten und Verpackungen
Ökodesign ist für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten eine fest verankerter Grundsatz, zumal er nebst ökologischen auch konsumentenbezogene Vorteile bringt wie optimierte Gewicht, Grösse oder auch Preis. Wir begrüssen daher die Einführung dieses Prinzips, jedoch müssen allfällige Vorgaben des Bundesrats die Herstellungsrichtlinien für den Europäischen Raum unbedingt berücksichtigen, und ein Swiss Finish muss in jedem einzelnen Fall vermieden werden. Überschiessende Schweizer Vorgaben würden dazu führen, dass die Schweiz mit diesen Geräten nicht mehr bedient werden könnte.
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Den Grundsatz der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Berücksichtigung bestehender Massnahmen begrüssen wir besonders, zumal wir den Wirkungsgrad eigenverantwortlicher Bestrebungen als sehr hoch einstufen. Auch die neue Bestimmung, wonach Hersteller und Importeure zu einer Entrichtung eines vorgezogenen Recyclingbeitrags an eine anerkannte Branchenlösung verpflichtet werden können, unterstützen wir aus übergeordneten Überlegungen. Aufgrund der ausgezeichneten Marktabdeckung von Swico gehen wir jedoch davon aus, dass diese Bestimmung auf uns keine konkrete Anwendung finden wird.
Im Übrigen freuen wir uns darüber, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Förderung von Innovationsprojekten im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie der regulatorischen Sandbox vorsieht.