Provider-Haftung: Wegweisendes Urteil bestätigt Swico Branchenkodex
Das Bezirksgericht Visp hat am 25. Januar 2024 den Geschäftsführer eines führenden Schweizer Hosting Providers und Domain Registrars in einem Ehrverletzungsprozess freigesprochen. Ein Gastbeitrag der Rechtsvertretung.
Das Bezirksgericht Visp hat am 25. Januar 2024 den Geschäftsführer eines führenden Schweizer Hosting Providers und Domain Registrars in einem Ehrverletzungsprozess freigesprochen. Das Urteil kann hier eingesehen werden:
Sachverhalt und Strafbefehl
Mehrere prominente Exponenten der Walliser Justiz fühlten sich durch Äusserungen auf einer Website in ihrer Ehre verletzt und reichten Strafanzeige ein. Diese richtete sich nicht nur gegen den Urheber der Äusserungen, sondern auch gegen den Geschäftsführer des Schweizer Domain Registrars. Ihm wurde mehrfache Gehilfenschaft zu übler Nachrede vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hatte den Geschäftsführer schuldig gesprochen und mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Diesen Strafbefehl hob das Bezirksgericht Visp auf Einsprache hin auf – und sprach den Beschuldigten frei.
Die fehlende Sperrverfügung
Das Bezirksgericht Visp folgte der Argumentation der Verteidigung und stellte fest, dass die Strafbehörden nie eine rechtsgenügende Sperrverfügung erlassen hatten, die eine Handlungspflicht des Domain Registrars (Takedown) begründet hätte. Die Privatklägerschaft und die Staatsanwaltschaft hatten argumentiert, eine solche Sperrverfügung sei nicht nötig gewesen und der Domain Registrar hätte die Sperrung auch ohne Verfügung vornehmen müssen.
Urteil als Bestätigung des Swico Branchenkodex
Das nun rechtskräftige Urteil ist wegweisend für die Branche und trägt zur Rechtssicherheit bei. Es bestätigt, dass Provider nach Schweizer Recht keine allgemeine Überwachungspflicht haben und nur bei einer rechtsgenügenden Sperrverfügung zum Takedown verpflichtet sind. Das Urteil bestätigt den etablierten Swico Branchenkodex (Code of Conduct Hosting; Code of Conduct Domainnamen; Leitfaden Behördenanfragen).
Dieser Beitrag ist ein Gastbeitrag der Rechtsvertretung aus dem Fall, bestehend aus Dr. Rolf Auf der Maur, Co-Leiter des Swico Legal Circle, und Jonas D. Gassmann, Leiter Wirtschaftsstrafrecht bei VISCHER AG.