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Neues Swico Merkblatt: Setzt Ihr Unternehmen die Stellenmeldepflicht richtig um?

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Swico

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Seit dem 1. Juli gilt es ernst: Bevor Arbeitgeber eine Stelle ausschreiben dürfen, müssen sie diese dem zuständigen RAV melden. Die Meldepflicht gilt aktuell für Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote über acht Prozent liegt.

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Der Bund gibt jährlich die Liste der betroffenen Berufe heraus. Noch nicht ganz auf dem neusten Stand? Das neue Swico Merkblatt macht Sie fit!

Künftig sollen inländische Arbeitslose gegenüber der ausländischen Konkurrenz bei der Stellensuche einen Vorsprung erhalten. Damit setzt der Bundesrat den sogenannten „Inländervorrang light“ der Masseneinwanderungsinitiative um. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung, Forschung (WBF) gibt jeweils im vierten Quartal eine aktualisierte Liste mit Berufen heraus, die unter die Meldepflicht fallen ( http://www.arbeit.swiss ). Ausserdem kann online unter  Check-Up überprüft werden, ob eine freigewordene Stelle meldepflichtig ist.Setzt Ihr Unternehmen die Meldepflicht bereits um? Wissen Sie, welche Stellen Sie melden müssen und wo? Was beispielsweise für Kurzzeitstellen gilt oder wenn ein Headhunter die Rekrutierung übernimmt? Welche Bussen ein Verstoss nach sich ziehen kann?

Die Antworten auf diese Fragen und zahlreiche weitere Informationen finden Sie ab sofort im neuen Swico Merkblatt im Swico Member-Bereich .

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