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Erfreuliches aus dem Bundesrat: Ein kleiner Schritt in Richtung flexibleres Arbeiten

geschrieben_von

Swico

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Das aktuelle Arbeitsgesetz und dessen Verordnungen lassen nur wenig Spielraum für ein flexibleres Arbeiten. Umso wichtiger sind in diesem Bereich selbst kleine Schritte. Und so einer wurde heute vom Bundesrat gemacht:

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Swico setzt sich z.B. innerhalb der  allianz denkplatz schweiz  für eine Revision des Arbeitsgesetzes ein – dazu werden wir später wieder ausführlicher berichten.Hier und heute geht es um eine Sonderbestimmung für administrative Entlastung, welche zumindest ein wenig flexibleres Arbeiten ermöglicht – und zwar für Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik: Für bestimmte Arbeiten wie Störungsbehebung und Wartungsarbeiten gilt neu eine Ausnahmeregelung für die Nacht- und Sonntagsarbeit.

So steht es neu in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, welche der Bundesrat heute beschlossen hat. Die Änderung wird am 1. April 2019 in Kraft treten.

Swico hat sich bei den Vorarbeiten im Rahmen der Arbeitsgruppe beim Staatssekretariat für Wirtschaft engagiert und hält fest: Es ist ein kleiner Schritt, doch mit Hinblick darauf, was das aktuelle Arbeitsgesetz überhaupt zulässt, positiv zu begrüssen.

Zur Medienmitteilung des Bundesrates

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