Die Zeit ist (noch) nicht reif
Für die Einführung von E-Voting in der Schweiz – und damit die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb – gäbe es durchaus gute Gründe.
Dies begründet wohl auch die Tatsache, dass in der Schweiz seit rund 15 Jahren E-Voting im Testbetrieb durchgeführt und die Überführung in den ordentlichen Betrieb diskutiert wird. Und zu diskutieren gab und gibt es einiges: Die Vorgaben für E-Voting sind äusserst komplex, denn einerseits müssen die abgegebenen Stimmen verfolgbar und kontrollierbar sein, andererseits muss natürlich das Stimmgeheimnis gewahrt sein.
In der am 25. April 2019 eingereichten Stellungnahme kommt Swico zum Schluss, dass aus heutiger Sicht die Voraussetzungen für eine Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb bei weitem nicht gegeben sind. Insbesondere die Anforderungen an die Sicherheit und Systemintegrität sind bei weitem noch nicht erfüllt. Nichtsdestotrotz sollen E-Government Projekte generell und speziell die E-ID weiter vorangetrieben resp. umgesetzt werden.