Corona aktuell: Ausweitung der Video-Identifikation
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit Corona eine Änderung der Verordnung über die elektronische Signatur beschlossen: Für eine befristete Dauer von maximal sechs Monaten wird die Video-Identifikation als mögliche Methode zur Identitätsprüfung erlaubt.
Bis anhin ist die Video-Identifikation auf den Finanzsektor beschränkt – sie kommt beispielsweise bei Bankkontoeröffnungen häufig zum Einsatz. In allen anderen Fällen ist vorgeschrieben, dass der Antragsstellende für die Ausstellung eines Zertifikats persönlich bei einer Registrierungsstelle erscheint und sich identifizieren lässt. Diese Regelung wird vorübergehend gelockert:
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt ab 2. April für maximal 6 Monate:
- Die Video-Identifikation wird für eine befristete Dauer von maximal sechs Monaten allgemein als mögliche Methode zur Identitätsprüfung erlaubt.
- Voraussetzung ist, dass die Identifikation im Rahmen eines Verfahrens durchgeführt wird, das den Anforderungen des Geldwäschereigesetzes entspricht oder mit der entsprechenden EU-Verordnung im Einklang steht.
- Ab 2. April wird neu die allgemeine Möglichkeit der Video-Identifikation bei der Ausstellung von Zertifikaten eingeführt. Dazu wurde die Verordnung über die elektronische Signatur für eine befristete Zeit (maximal 6 Monate) geändert.
Für Sie heisst das:
Statt zu verlangen, dass Ihre Kunden persönlich bei Ihrer Registrierungsstelle vorbeikommen müssen, können Sie diese ab sofort via Video identifizieren.