Chancen der Digitalisierung: Neue Arbeitsformen bedingen eine Weiterentwicklung des Rechts
Berufliche Flexibilität stand früher nur einem kleinen Teil der Gesellschaft offen – wie z.B. Anwälten, Ärzten oder Architekten.
Neue digitale Technologien eröffnen Chancen für innovative Geschäftsmodelle mit flexibleren, eigenständigen Arbeitsformen. Der rechtliche Rahmen muss mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Die Digitalisierung erlaubt neue Geschäftsmodelle, die innerhalb der bisherigen Regelungen keine oder nur ungenügende Rechtssicherheit geniessen. Betroffen von diesen nicht mehr zeitgerechten Strukturen sind insbesondere Personen, die auf Plattformen ihre Dienstleistungen anbieten. Die Zahl dieser Plattformen, wie auch die Zahl der Personen, die darauf Dienstleistungen anbieten, dürfte in Zukunft laufend ansteigen.
Rasch Rechtssicherheit schaffen
Die grosse Frage ist: Wie wird garantiert, dass sich Anbieter auf Plattformen gegen soziale Risiken absichern und sich gleichzeitig ihre Flexibilität bewahren können? Nur so kann die Schweiz verhindern, dass sie bei neuen Geschäftsmodellen abgehängt wird.
Am 12. Dezember sind im Ständerat mehrere parlamentarische Vorstösse zur zeitgemässen Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts traktandiert. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ziele:
Bedürfnis nach Flexibilität respektieren
Innovative Geschäftsmodelle haben die Flexibilität von Dienstleistungserbringern deutlich erweitert. Dies ermöglicht Menschen, ihre ausserberuflichen Bedürfnisse und Verpflichtungen und ihren Beruf besser unter einen Hut zu bringen. Diese Flexibilität ist einer der Hauptgründe für die Beliebtheit dieser neuen Arbeitsformen. Das Bedürfnis nach Flexibilität sollte auch durch die Behörden respektiert werden.
FDP-Ständerat Andrea Caroni verlangt mit seiner Motion “ Mehr Parteiautonomie in den Sozialversicherungen ”, dass die Behörden den Willen der beteiligten Partner (z.B. Dienstleister und Plattform) berücksichtigen müssen bei Grenzfällen, bei denen es Hinweise auf selbstständige wie auch unselbstständige Tätigkeit gibt. Diese Beschränkung auf Grenzfälle minimiert das Missbrauchspotenzial und trägt dennoch den oben ausgeführten Entwicklungen Rechnung.
Flexibilität und Sicherheit verbinden
In der Schweiz ist es aktuell nicht möglich, dass Unternehmen den selbstständigen Dienstleistungserbringern einen angemessenen Schutz anbieten: Gemäss heutiger Praxis würden die zuständigen Vollzugsbehörden diese Unternehmen automatisch als Arbeitgeber klassifizieren. Auch dadurch ginge die Flexibilität der Erwerbstätigen verloren. Anstatt die neuen Unternehmensformen einzuschränken, sollten die Unternehmen neu auch in der Schweiz die Freiheit haben, Erwerbstätigen gewisse Versicherungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen ohne dass diese auf Flexibilität verzichten müssen.
CVP-Ständerat Erich Ettlin fordert in seiner Motion „ Bessere Absicherung von Selbstständigen gegen soziale Risiken ermöglichen “ dass Unternehmen, welche selbstständige Erwerbstätige gegen gewisse soziale Risiken absichern oder zu deren Arbeitsmarktfähigkeit beitragen, nicht automatisch als Arbeitgeber klassifiziert werden.
Swico steht generell für flexiblere Arbeitsformen ein und unterstützt diese Motionen.