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Ablösung Einzahlungsscheine: 
Jetzt umstellen auf QR-Rechnung oder eBill

geschrieben_von

Swico

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Per 30.9.22 nimmt PostFinance die heutigen Einzahlungsscheine vom Markt. Für Unternehmen ist es jetzt höchste Zeit, umzustellen. Denn nach dem 30. September verarbeiten die Finanzinstitute keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr – weder online noch am Schalter.

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Für Rechnungssteller ist es wichtig, jetzt auf die QR-Rechnung bzw. eBill umzustellen. Denn nur bei einer fristgerechten Umstellung der Rechnungssteller bis spätestens zum 30. September können die Zahlungen der Rechnungsempfänger weiterhin ohne Probleme von den Finanzinstituten verarbeitet werden. Zu beachten sind insbesondere auch die Zustelldauer auf dem Postweg und das Zahlungsziel beim letztmaligen Versand von Rechnungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine.

Für Anbieter von Hard- und Software-Lösungen besteht damit Handlungsbedarf:

Falls nicht ohnehin schon geschehen, weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden auf die Änderung hin und helfen Sie Ihnen, die erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten reibungslos und effizient abzuwickeln. Und fassen Sie bei jenen nach, die bisher noch nicht auf Ihre entsprechenden Initiativen reagiert haben. Wir weisen dabei besonders auf die folgenden zwei Aspekte hin:

Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge 

Zu beachten ist die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR). Hier gilt es seitens der Rechnungssteller, die Rechnungsempfänger auf die erforderliche Anpassung hinzuweisen. Rechnungsempfänger sollten ihre laufenden Daueraufträge proaktiv prüfen und die Kontoverbindung aktualisieren, d.h. diese an die neue QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz anpassen. Denn Daueraufträge, die auf dem ESR basieren, werden nach dem 30. September nicht mehr ausgeführt.

Perforation nicht vergessen!

Falls die QR-Rechnung in Papierform erstellt wird, ist eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils sowie zwischen dem Zahlteil und dem Empfangsschein obligatorisch. Dies sollte bei der Rechnungserstellung auf keinen Fall vergessen werden, da die Perforation zwingend notwendig ist für eine automatisierte Verarbeitung der QR-Rechnung. Zudem ist sie ein wichtiges Orientierungsmerkmal für Personen mit Sehbeeinträchtigungen.

 

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