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Ablösung Einzahlungsscheine: Noch besteht Handlungsbedarf

geschrieben_von

Lovey Wymann

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Gemäss einer aktuellen Studie von gfs.bern zur Ablösung der heutigen Einzahlungsscheine müssen viele Unternehmen noch handeln – insbesondere solche, die Hard- und Softwarelösungen einsetzen.

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Ab dem 30. September 2022 sind in der Schweiz Zahlungen mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Schweizer Unternehmen in der Lage sein, QR-Rechnungen auszustellen. Zahlreiche Unternehmen sind deswegen gefordert, auf QR-Rechnungen oder eBill umzustellen.

Besonders dringlich ist das für Unternehmen, die am Jahresanfang sämtliche Zahlungsbelege verschicken, z.B. für Ratenzahlungen mit Zahlungszielen nach dem Enddatum: Hier muss die Umstellung auf die QR-Rechnung faktisch schon Anfang 2022 erfolgt sein. Nur: Nicht alle Unternehmen sind bereits gewappnet!

Gemäss einer aktuellen Studie von gfs.bern wissen zwar 93 % der Unternehmen, dass die Umstellungspflicht besteht – aber nur 39 % der Befragten kennen die Timeline …

Dies bedeutet Handlungsbedarf für unsere Mitglieder, die Hard- und Software-Lösungen anbieten.

Sie müssen bei ihren Kunden den Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung von Rechnungsstellern rechtzeitig umstellen. Es lohnt sich, Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, zu kontaktieren, um ggf. Unterstützung zu leisten bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung bzw. eBill.

 

 

Fragen zur Umstellung auf QR-Rechnungen?

Giancarlo Palmisani

Giancarlo Palmisani

Leiter Verbandsdienstleistungen / GL-Mitglied
+41 44 446 90 85
E-Mail

Symbolbild QR-Rechnung - von SIX zur Verfügung gestellt

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