Obwohl auf dem Arbeitsmarkt ein Mangel an IT-Fachkräften vorhanden ist, bieten noch zahlreiche Betriebe der ICT-Branche keine Berufsausbildungsplätze an.
Mit einem Überblick über die verschiedenen Berufsbildungsangebote (bspw. Basislehrjahr und Lehrbetriebsverbund) und eine Zusammenstellung der verschiedenen Anlaufstellen stellt Swico für interessierte Firmen erste Informationen bereit. Mit den aufgearbeiteten Informationen kann ein Betrieb die Berufsbildung im Betrieb lancieren und einen Beitrag gegen den IT-Fachkräftemangel leisten.
Mitglieder finden im geschützten Bereich zusätzlich Merkblätter und Checklisten.
In einem Lehrvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, die lernende Person in einer bestimmten Berufstätigkeit fachgemäss auszubilden, die lernende Person verpflichtet sich im Gegenzug Arbeit zu leisten. Das Vertragsverhältnis ist weitgehend vom öffentlichen Recht bestimmt und im Vergleich zum üblichen Arbeitsvertragsrecht detailreicher geregelt.
Im Vergleich zum normalen Arbeitsvertrag unterliegt der Lehrvertrag der Aufsicht der Kantone und muss vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden. Dieses stellt zudem die Einhaltung des Lehrvertrages und die gesetzlichen Bestimmungen sicher. Der Lehrvertrag ist befristet und kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden. Das kantonale Berufsbildungsamt ist darüber zu orientieren.
Möchte ein Betrieb eine Berufsausbildung anbieten, wird dazu eine gültige Bildungsbewilligung benötigt. Diese Bewilligung kann mit dem Formular „Bildungsgesuch“ beim kantonalen Berufsbildungsamt beantragt werden. Nach der Erteilung der Bildungsbewilligung muss innerhalb der Firma ein Berufsbildner bestimmt werden, der grundsätzlich eine 40-stündige Ausbildung (ca. 5 Tage) absolviert haben muss. Betriebe mit Lehrplätzen müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, welche auf den Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen bzw. der Lernenden ausgerichtet sind.
Nicht jedes ICT-Unternehmen hat die Ressourcen, eine gemäss Bildungsplan umfassende Ausbildung sicherzustellen. Mit der Möglichkeit des Zusammenschlusses des Betriebs zu einem Lehrbetriebsverbund (LBV) oder der Ausbildung des Lernenden über ein Basislehrjahr (BLJ), bestehen für Betriebe interessante Angebote, die es nahezu jedem Betrieb ermöglichen, Lernende auszubilden.
Nach der absolvierten beruflichen Grundbildung steht den Ausgebildeten der Zugang zu einer höheren Berufsausbildung (Eidg. Fachausweis [EFA], Eidg. Diplom [ED]), höhere Fachschule HF) oder über die Berufsmaturität die Hochschule [BSc, MSc]) offen.
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