Gesundheitsschutz, inkl. Schutz vor Erkrankungen wegen psychischer Belastung, ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Arbeitgeber müssen Sie eine Anlaufstelle und die Abläufe bei psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz definieren.
Psychosoziale Risiken und daraus entstehende Probleme kommen gehäuft vor. Gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG), aber auch aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und dem privaten Arbeitsvertragsrecht gemäss OR (insb. Art. 328 OR) sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden vor psychosozialen Risiken bzw. belastenden Situationen zu schützen.
Aus diesem Grund machten die Arbeitsinspektoren des SECO für die Jahre 2014–2018 «Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz» zum Schwerpunkt.
Mit dem entsprechenden Konzept und den geschulten internen Vertrauenspersonen erfüllt der Betrieb die gesetzlichen Anforderungen nach OR 328 und ArG Art. 6 zum Schutz der persönlichen Integrität. Auch Swico hat sich an diesen Kampagnen beteiligt. Und auch heute noch führen wir regelmässig Kurse zur Schulung von internen Vertrauenspersonen für psychosoziale Gesundheit durch.
In Zusammenarbeit mit dem AEH bietet die Swico Branchenlösung neu eine externe Vertrauensstelle für psychosoziale Risiken an. Dieses Angebot steht auch Nicht-Mitgliedern offen:
Falls Sie sich bereits der Swico Branchenlösung für Arbeitssicherheit angeschlossen haben, können Sie sich hier einloggen:
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