Die Swico Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention hilft Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gemäss EKAS Richtlinie effizient und ökonomisch umzusetzen.
Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11a Abs. 1 und 2 VUV sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.
Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3–10 VUV sowie Art. 3–9 ArGV3) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Arbeitgeber hat die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig zu überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen
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