Der Schutz der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden ist eine gesetzliche Aufgabe aller Arbeitgebenden. Wir unterstützen Sie dabei - und das ab 2022 erst noch zu günstigeren Preisen!
Gemäss Art. 328, OR sowie Art. 6 ArG sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Für kleinere Firmen kann dieser Auftrag schwer umzusetzen sein, weil die Vertraulichkeit in diesem Bereich unabdingbar ist.
Deswegen bietet die Swico Branchenlösung in Zusammenarbeit mit dem AEH eine externe Vertrauensstelle für psychosoziale Risiken an: Die professionelle Anlaufstelle berät aus einer neutralen und unabhängigen Position betroffene Mitarbeitende hinsichtlich Fragen der persönlichen Integrität und psychischen Fehlbelastungen.
Verdacht auf Mobbing oder sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Gewalt, Konflikte mit Vorgesetzten, psychische Fehlbeanspruchungen, Burnout.
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